Verwaltungsgericht Hamburg urteilt: Bewohnerparken teilweise rechtswidrig
Es kommt doch auf die Größe an, sagt das Verwaltungsgericht Hamburg zum Anwohnerparken. Die Verwaltung hat bei der Einrichtung einer Anwohnerparkzone Fehler gemacht, stellt das Gericht in einer aktuellen Entscheidung fest. Geklagt hatte eine Anwohnerin aus Eimsbüttel. Die eingerichtete Parkzone überschritt die zulässige Größe von maximal 1.000 Metern. Das war allerdings nicht der einzige Fehler. Die Verwaltung hatte für die Einrichtung und Vergabe der Parkausweise unterschiedliche Karten zu Grunde gelegt, aus denen nicht klar hervorging, wer tatsächlich einen Anwohnerparkausweis für das Gebiet beantragen konnte.
„Anwohnerparkzonen sind unserer Meinung nicht das richtige Mittel gegen die in vielen Gebieten Hamburgs herrschende akute Parkplatznot. Wenn die Verwaltung dann auch noch schlampig arbeitet, sind die Bürgerinnen und Bürger die Leidtragenden. Für bestehende Quartiere wünschen wir uns innovative Modelle zur Schaffung neuen Parkraums z.B. in Form von Mobility Hubs/Quartiersgaragen an zentralen Knotenpunkten sowie Einkaufs- und Bürogegenden, um den Parkdruck zu senken und sichere Stellplätze, auch für Fahrräder zur Verfügung zu stellen“, so Ron Schumacher, FDP Hamburg Nord / Eppendorf-Winterhude.
Die FDP-Position zum Bewohnerparken:
Bewohnerparken nach Hamburger Modell sofort stoppen – Gleichheitsgrundsatz muss gelten | FDP Hamburg
Die Entscheidung des VG Hamburg: